Die Hauptursache für eine solche "Schieflage" ist die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Scheidung, unversicherte Schadenshaftungen, unerwartete Nachzahlungen (Betriebskosten oder Steuern), oder überhöhten Kapitaldienst bei Krediten infolge von Überschuldung oder sonstige allgemeine Lebensrisiken.

Auch wenn viele Immobilienbesitzer in dieser Situation den falschen Weg gehen und erst einmal abwarten, so gilt es unbedingt frühzeitig zu handeln um keine finanziellen Einbußen durch eine eventuelle Zwangsversteigerung zu erleiden.
Sie können sicher sein: Ihr Gläubiger vergisst Sie nicht. Sie müssen handeln.

Wenn alle Bemühungen, wie zum Beispiel die Umschuldung von teuren Darlehen, oder Tilgungsaussetzung nicht geholfen haben, ist es vor der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens sinnvoll, die Immobilie im freien Markt zu verkaufen.

Aber was tun, wenn die Bank das Zwangsversteigerungsverfahren schon eingeleitet hat?

In diesem Fall ordnet das zuständige Amtsgericht nach Prüfung die Zwangsversteigerung an. Sie erhalten eine Rechtsbelehrung und haben die Möglickeit binnen zwei Wochen die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Daraufhin hört das Gericht sowohl den Gläubiger, als auch den Schuldner und entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie binnen sechs Monaten die fällige Forderung ablösen zu können, haben Sie gute Chancen. Hierbei stehen wir Ihnen mit professioneller Beratungs- und Verkaufskompetenz zur Seite.

Ihr kompetenter Partner in einer schwierigen Situationen.

Wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und der Verkauf Ihrer Immobilie droht, oder unerlässlich ist, sind wir Ihr kompetenter und verschwiegener Partner und garantieren einen zeitnahen Verkauf zum bestmöglichen Marktpreis.

Nehmen Sie doch einmal ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf.