Lange war gestritten worden. Olaf Scholz legt Modell zur Grundsteuer vor.

Finanzminister Olaf Scholz hatte ein wertabhängiges Modell zur Berechnung der Grundsteuer vorgelegt. Dabei sollten vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Alle rund 36 Millionen Häuser und unbebauten Grundstücke müssten neu bewertet werden.

Dies würde zu einem massiven Anstieg bei der Steuer führen. Olaf Scholz wollte für die Berechnung die „Steuermesszahl“ anpassen.

Bayern sowie einige Unionspolitiker wollten hingegen eine Berechnung allein nach der Fläche und forderten für die Länder das Recht, von den Regelungen auf Bundesebene abzuweichen. Auf solche Öffnungsklauseln schien es am Ende der Debatte hinauszulaufen. Wie die Klausel genau aussehen soll, wurde nicht erläutert. Die Kommunen haben also durch die sog. Öffnungsklausel mit ihren Hebesätzen das letzte Wort. Und das kann viel ausmachen.

Vorbehalte gegen die Öffnungsklausel begründen sich unter anderem durch den Sonderweg, den die Kommunen haben werden und somit Druck auf alle ausüben könnten.

Finanzminister Scholz geht davon aus, dass Kommunen auf Mehreinnahmen verzichten, falls es zu einem Mehraufkommen kommt und die Hebesätze senken werden.

Der Staat kassiert kräftig mit: Grundstücke werden von Städten und Gemeinden zu Höchstpreisen verkauft. Die Mehrwertsteuer auf Baustoffe und Handwerkerleistungen auf Grund der Bauprieserhöhung spült weitere Milliarden in den Bundeshaushalt. Doch nichts erreicht die Größenordnung der Grunderwerbsteuer. Im vergangenen Jahr stiegen die Einnahmen auf einen neuen Rekordwert von fast 14,1 Milliarden Euro – ein Anstieg um rund sieben Prozent im Vergleich zu 2017.

Die Länder befinden sich seit 2006 in einem beispiellosen Steuererhöhungswettbewerb. Damals fiel die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer im Zuge der Föderalismusreform in die Hände der 16 Landesregierungen. Die Begründung dafür klingt absurd: Der Gesetzgeber erhoffte sich, dass die Länder einen Unterbietungswettkampf aufnehmen und die Steuern absenken, um gegenüber den anderen attraktiver dazustehen. Man könnte darüber lachen, wenn diese Naivität des Gesetzegebers nicht so traurig wäre.

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