Seitdem die Länder die Höhe der Grunderwerbsteuer selber festlegen, entwickeln sich die Einnahmen prächtig.

Ob diese Art die Haushaltslöcher zu schließen mit der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum in Einklang zu bringen ist, bleibt fraglich. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn man eine Immobilie im Inland kauft und Verkäufer und Käufer für die Eigentumsübertragung einen notariellen Kaufvertrag schließen. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, ist die erste Handlung des Käufers: Die Grunderwerbsteuer überweisen. Denn sonst stellt das Finananzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Die Bescheinigung, dass Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben) aus. Ohne diese Bescheinigung nimmt das Grundbuchamt keine Eintragung des neuen Eigentümers vor.

Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn Sie ein Grundstück:

  • erben oder geschenkt bekommen,

  • Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau beziehungsweise Ihrem eingetragenen Lebenspartner oder Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin abkaufen,

  • im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung Ihrem früheren Ehemann oder Ihrer früheren Ehefrau beziehungsweise nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft Ihrem früheren eingetragenen Lebenspartner oder ihrer früheren eingetragenen Lebenspartnerin abkaufen,

  • erwerben, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Also von den Großeltern, Eltern, Kindern (auch Stiefkindern) oder Enkeln sowie von deren Ehemännern oder Ehefrauen bzw. deren Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen erwerben,

  • im Rahmen der Nachlassteilung als Miterbe oder Miterbin erhalten (dem Miterben oder der Miterbin steht dessen Ehefrau oder deren Ehemann bzw. dessen eingetragener Lebenspartner oder deren eingetragene Lebenspartnerin gleich) oder

  • kaufen und der Kaufpreis 2.500 Euro nicht übersteigt.

    Achtung: Immobilientransaktionen zwischen Geschwistern sind jedoch nicht über diese Vorschrift von der Grunderwerbsteuer befreit, da es sich bei Geschwistern entsprechend der Regelungen des BGB nicht um Verwandte in gerader Linie handelt.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch mit Urteil entschieden, dass unter besonderen Umständen eine Grundstücksübertragung unter Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung von § 3 Nr. 6 und § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei sein kann. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

    Aktuell gültige Steuersätze:

Bundesland

Höhe der Grunderwerbsteuer

Baden-Württemberg:

5,0%

Bayern:

3,5%

Berlin:

6,0%

Brandenburg:

6,5%

Bremen:

5,0%

Hamburg:

4,5%

Hessen:

6,0%

Mecklenburg-Vorpommern:

5,0%

Niedersachsen:

5,0%

Nordrhein-Westfalen:

6,5%

Rheinland-Pfalz:

5,0%

Saarland:

6,5%

Sachsen:

3,5%

Sachsen-Anhalt:

5,0%

Schleswig-Holstein:

6,5%

Thüringen:

6,5%


Stand: Januar 2018

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