André Piontek, Immobilienspezialist bei der First-Immobilien & Wohnbau GmbH, beantwortet Ihre Fragen zum Thema Immobilienkauf. (Teil 2)

Brauche ich für die Immobilienbewertung einen Gutachter?

Der Gutachter bewertet Ihre Immobilie hinsichtlich der Substanz. Nicht ortsansässige Gutachter kennen den lokalen Markt und dem ensprechend auch nicht die aktuellen Preistrends. Der Makler kennt sich mit seiner Erfahrung hier besser aus. Er kann Schwankungen und Trends deutlich schneller erkennen.

Der Besichtigungstermin. Worauf muss ich achten?

Wenn Sie eine Immobilie besichtigen, rate ich immer dazu die Grundbedürfnisse im Kopf zu behalten. Diese sollten Sie sich im Vorfeld einfach notieren. Es ist naturgemäß immer schwierig, sich auf der einen Seite auf die zu besichtigende Immobilie einzulassen und auf der anderen Seite seine Bedürfnisse im Kopf zu behalten. Grundsätzlich stehen am Amfang immer folgende Fragen im Raum: "Möchte ich hier leben? Was muss ich ändern? Was kosten mich die Veränderungen?"

Sprechen Sie mit dem Makler. Dafür ist er schließlich da. Auf Grund seiner Erfahrung kann er Ihnen emotionsloser Auskunft, als der Eigentümer geben. Wir bieten unseren Kaufinteressenten noch einen besonderen Service an: Wir stellen Ihnen unverbindlich und kostenlos erfahrene Handwerker zur Seite, die Ihnen eine verlässliche Kalkulationsbasis für bauliche Veränderungen, oder Renovierungen geben.

Welche Kosten kommen beim Immobilienkauf auf mich zu?

Der Kaufpreis setzt sich aus dem Verkaufspreis der Immobilie, der Maklerprovision und den Notarkosten zusammen. Zusätzlich kommen noch die Grundwerbsteuer, ca. 2-3 Wochen nach der Beurkundung, und die Kosten für die Eintragung auf Sie zu. Die Notarkosten und die Maklerkosten fallen nach der Beurkundung an.

Worauf muss ich im Kaufvertrag achten?

Im Grunde ganz einfach: Sie müssen alles verstanden haben, was im Vertrag steht. Sie können im Vorfeld der Beurkundung einen Kaufvertragsentwurf erhalten. Diesen lesen Sie durch und notieren sich alle Fragen. Mit Ihren Fragen können Sie sich an den Makler, oder den Notar wenden. Sollten Änderungen erforderlich sein, so kümmert sich der Makler darum, dass diese sowohl bei dem Verkäufer, als auch bei Ihnen ankommen. Während der Beurkundung liest der Notar den Kaufvertrag nochmals vor. Auch hier haben Sie immer die Möglichkeit Fragen zu stellen. Erst wenn alle evt. Fragen geklärt sind, wird beurkundet. Wenn Sie als Käufer Ihre Immobilie finanzieren, wird eine sog. Grundschuld eingetragen. Hier können Sie Zeit und Kosten sparen, wenn Sie die Grundschuldbestellung von Ihrer Bank gleich zum Beurkundungstermin mitbringen.

Wie läuft der Kauf einer Immobilie ab?

Sie haben mit dem Käufer einen Termin für den Übergang von Nutzen und Lasten vereinbart. Der Kaufpreis ist spätestens am Tag der Übergabe fällig.

Durch die notarielle Beurkundung wird eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Es ist die Sicherheit für Sie, dass Sie die Immobilie tatsächlich erhalten und diese nicht nochmals verkauft werden kann.

Der Notar regelt die formellen Schritte. Z.b.: Er beantragt die Löschung einer evt. alten Grundschuld oder er holt die Zustimmung der Verwaltung (bei WEG) ein.

Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, gibt Ihnen der Notar grünes Licht zum Bezahlen des Kaufpreises. Sie informieren den Notar und den Makler (Dieser informiert dann den Verkäufer). Ist der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen, kann ab diesem Tag die Übergabe erfolgen.

Mit der Übergabe von Nutzen und Lasten erhalten Sie nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten.

 

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