Die Bausparkasse ist eine Solidargemeinschaft. In diese Gemeinschaft zahlen viele Sparer ein und wenn genügend Kapital vorhanden ist, wird ein Darlehen ausgezahlt.

Damit ist das Bausparsystem im Grunde schon erklärt.
Die Grundprinzipien sind bei allen Bausparkassen gleich. Sie schließt einen Bausparvertrag ab und sparen monatliche Beiträge an. Unterschiede gibt es in der Mindestsparsumme die Sie erreichen müssen, damit Ihr Vertrag in die Zuteilung geht. Klassisch sind die "50%-ter" gewesen. Beispiel: Sie schließen einen Bausparvertrag über € 100.000 ab. 50% müssen Sie ansparen und erhalten dann 50% der Bausparsumme als Darlehen.
Es werden aber auch andere Verteilungen angeboten. "40%-ter" und sogar "30%-ter" sind im Markt zu finden. Grundsätzlich kann man sagen, dass je schneller Sie ansparen, desto schneller müssen Sie das Darlehen auch zurückbezahlen.
Die Vorteile des Bausparen liegen auf der Hand: Sie kennen über die gesamte Laufzeit den Zins, den Sie bezahlen müssen. Das gibt Sicherheit. Dennoch ist das Bausparen nicht uneingeschrankt zu empfehlen.
Es ist kein "Zaubervertrag". Konstrukte mit Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung in Verbindung mit aktuell allgemein günstigen Hypothekenzinsen, lässt die Vorteile des Bausparens schnell in das Gegenteil verkehren.

- Abschluss


Sie legen sich bei Vertragsabschluss auf eine Bausparsumme, die sich aus dem Guthaben und der Darlehensumme zusammenstetzt, und einen bestimmten Tarif fest. Der Tarif bestimmt wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Ebenso wird die Höhe der Abschlussgebühr hier festgehalten. Bereits zu diesem Zeitpunkt kennen Sie die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate. Und wenn Sie der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen, wird gewährleistet, dass Ihre Guthabenzinsen nicht versteuert werden.

- Ansparen


In der Ansparphase können Sie monatliche Beiträge leisten, oder aber auch unregelmäßig besparen. Auch die Möglichkeit die notwendige Ansparsumme in einem Betrag einzuzahlen ist möglich. Je nach Tarif liegt die Ansparsumme zwischen 40 und 60 %. Die meisten Verträge sehen eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten vor. Eine Zuteilung kann während dieser Zeit nicht erfolgen
Einen Überblick über alle Sparraten und die abzurechnenden Zinsen erhalten Sie am Ende eines jeden Jahres. Das Formular, mir dem Sie die Wohnungsbauprämie beantragen können, wird Ihnen ebenfalls zugesendet. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen beantragen Sie für das abgelaufene bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

- Zwischenfinanzierung

 

So schön es auch wäre... Aber Bausparkassen können und dürfen konkreten Zusagen machen, wann Ihr Bausparvertrag zugeteilt wird. Um an das evt. notwendige Darlehen zu kömmen, ist eine Zwischenfinanzierungen häufig die Lösung. Bei der Zwischenfinanzierung ist das notwendige Guthaben angespart. Die Bausparkasse stellt Ihnen nun die Bausparsumme zu einem festen Zinssatz bis zur Zuteilung sofort zur Verfügung. Anders verhält es sich bei einer sog. Vorfinanzierung: Hier ist das notwendige Bausparguthaben noch nicht angespart. Wir ein solcher Vertrag vorfinanziert, haben sie sowohl die Zinsen zu tragen und zusätzlich haben Sie den Regelsparbeitrag zu entrichen. Wenn dann das Guthaben angespart ist, geht dieser Vertrag in die Zwischenfinanzierung. Die Wahl der Vorfinanzierung ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert.

- Zuteilung


Wenn Ihr Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag alle Voraussetzungen erfüllt, geht er in die Zuteilung. Es muß dafür sowohl das Mindesthaben angespart sein, als auch die Mindestsparzeit erreicht sein. Die Bausparkassen ermitteln in unterschiedlichen Verfahren die die so genannte Bewertungszahl. Diese muß erreicht sein. Die Bausparkasse zahlt den Vertrag nicht eigenständig aus. Sie müssen dieses beantragen.

- Auszahlung


Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich nur das Guthaben inkl. der aufgelaufenen Zinsen auszahlen, dann steht Ihnen das Geld zur freien Verfügung und ist nicht an bestimmte Zwecke gebunden, oder Sie lassen sich die Bausparsumme . In diesem Falle wird das Darlehen nur gewährt, wenn es an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden ist. Haben Sie auf diesen Vertrag Förderungen erhalten, wie z.B. Arbeitnehmersparzulage, oder Förderung dach dem Wohnungsbauprämiengesetz, so wird das zuständige Finanzamt diese Zulage vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren, zurückfordern.
Die Auszahlung des Darlehens kann die Bausparkasse auch verweigern. Dies ist der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Rückzahlung des Darlehens nicht gewährleistet ist, oder die nötigen Sicherheiten nicht gestellt werden können.

- Darlehensphase


Da bei Abschluss des Bausparvertrages nicht feststeht, ob Sie ein Darlehen überhaupt in Anspruch nehmen, muß bei Inanspruchnahme des Darlehens ein Vertrag geschlossen werden.
Sie entrichten eine gleichbleibende monatliche Rate. Das Darlehen wird wie bei einem Annuitätendarlehen getilgt. Die Rate setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Sondertilgungen sind hier jederzeit möglich. Die Tilgungsdauer ist, im Gegensatz zu einer herkömmlichen Baufinanzierung, wesentlich kürzer. Je nach Tarif können Sie das Darlehen zwischen 8 und 12 Jahren getilgt haben. Daraus wird deutlich, dass Sie zwar einen günstigen Zinssatz, jedoch einen hohen Tilgungsanteil haben.

end faq

 

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